Besprechung eigener Behandlungsfälle
Die Supervision ist die individuellste Form der Ausbildung. Sie erfolgt bei einem erfahrenen, von der DGZH anerkannten Supervisor bzw. Master-Supervisor. In kollegialer Atmosphäre werden eigene Behandlungsfälle auf Video besprochen und analysiert. So erhält der Supervisand wertvolle Hilfestellungen und Tipps für seine Arbeit. Um für die verschiedenen Curricula eine DGZH-Zertifizierung zu erhalten, ist eine Mindestanzahl von Supervisionsstunden und Fallvorstellungen vorgeschrieben.
Zielgruppen
Zahnärzte, Ärzte, Psychologen
Inhalte
- Diskussion konkreter Behandlungssituationen
- Supervisionsberichte
- Erörterung individueller Fragestellungen
- Individuelle Fallanalyse
Lernziele
- Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten
- Gewinn an Sicherheit durch Feedback
- Fallvorstellung für Zertifizierung
Methoden
- Videovorstellung eigener Fälle
- Ausführliche Analyse
- Weiterführende Hilfestellungen im Gespräch
Fortb.-Punkte
ganztägig: 8
Gebühren
ganztägig: 220 Euro
Dokumente
Termine
SV - Supervision und Fallvorstellung
12.06.2021, 09:00 Uhr, bis 12.06.2021, 18:00 Uhr
Referent(en): Albrecht Schmierer, Gudrun Schmierer
Die Supervision ist wichtiger Bestandteil der Ausbildung und notwendige Ergänzung zu den Kursen der Curricula.
Supervision bedeutet kollegiales Überschauen. Gerade am
Beginn der Ausbildung ist es für die eigene Weiterentwicklung von
großer Wichtigkeit, einem erfahrenen Supervisor Fragen stellen zu
können. Hierzu werden anhand von Videoaufzeichnungen Behandlungsfälle
vorgestellt und gemeinsam besprochen.
Der Supervisionsbericht dient dem Supervisanden zur Vorbereitung und Dokumentation einer Fallvorstellung.
Zur Erlangung einer DGZH-Zertifizierung ist für die verschiedenen Curricula eine Mindestanzahl von Supervisionsstunden und Fallvorstellungen (Video, SV-Bericht) vorgeschrieben:
Z-Curriculum: 32 Stunden Supervision, 3 Fallvorstellungen
ZK-Curriculum: 32 Stunden Supervision, 3 Fallvorstellungen
H-Curriculum: 24 Stunden Supervision, 1 Fallvorstellung
Die Supervision hat jeweils bei einem anerkannten DGZH-Supervisor (Z-, ZK-, H-Curriculum) bzw. Master-Supervisor (Master-Curriculum) zu erfolgen.
SV - Supervision und Fallvorstellung
25.06.2021, 09:00 Uhr, bis 25.06.2021, 12:00 Uhr
Referent(en): Jan Rienhoff, Sabine Rienhoff
Supervision für Teilnehmer des ZK-Curriculums.
Die Supervision ist wichtiger Bestandteil der Ausbildung und notwendige Ergänzung zu den Kursen der Curricula.
Supervision bedeutet kollegiales Überschauen. Gerade am
Beginn der Ausbildung ist es für die eigene Weiterentwicklung von
großer Wichtigkeit, einem erfahrenen Supervisor Fragen stellen zu
können. Hierzu werden anhand von Videoaufzeichnungen Behandlungsfälle
vorgestellt und gemeinsam besprochen.
Der Supervisionsbericht dient dem Supervisanden zur Vorbereitung und Dokumentation einer Fallvorstellung.
Zur Erlangung einer DGZH-Zertifizierung ist für die verschiedenen Curricula eine Mindestanzahl von Supervisionsstunden und Fallvorstellungen (Video, SV-Bericht) vorgeschrieben:
Z-Curriculum: 32 Stunden Supervision, 3 Fallvorstellungen
ZK-Curriculum: 32 Stunden Supervision, 3 Fallvorstellungen
H-Curriculum: 24 Stunden Supervision, 1 Fallvorstellung
Die Supervision hat jeweils bei einem anerkannten DGZH-Supervisor (Z-, ZK-, H-Curriculum) bzw. Master-Supervisor (Master-Curriculum) zu erfolgen.
SV - Supervision und Fallvorstellung
24.09.2021, 09:00 Uhr, bis 24.09.2021, 12:00 Uhr
Referent(en): Barbara Beckers-Lingener
Supervision für Teilnehmer des ZK-Curriculums.
Die Supervision ist wichtiger Bestandteil der Ausbildung und notwendige Ergänzung zu den Kursen der Curricula.
Supervision bedeutet kollegiales Überschauen. Gerade am
Beginn der Ausbildung ist es für die eigene Weiterentwicklung von
großer Wichtigkeit, einem erfahrenen Supervisor Fragen stellen zu
können. Hierzu werden anhand von Videoaufzeichnungen Behandlungsfälle
vorgestellt und gemeinsam besprochen.
Der Supervisionsbericht dient dem Supervisanden zur Vorbereitung und Dokumentation einer Fallvorstellung.
Zur Erlangung einer DGZH-Zertifizierung ist für die verschiedenen Curricula eine Mindestanzahl von Supervisionsstunden und Fallvorstellungen (Video, SV-Bericht) vorgeschrieben:
Z-Curriculum: 32 Stunden Supervision, 3 Fallvorstellungen
ZK-Curriculum: 32 Stunden Supervision, 3 Fallvorstellungen
H-Curriculum: 24 Stunden Supervision, 1 Fallvorstellung
Die Supervision hat jeweils bei einem anerkannten DGZH-Supervisor (Z-, ZK-, H-Curriculum) bzw. Master-Supervisor (Master-Curriculum) zu erfolgen.
SV - Supervision und Fallvorstellung
09.10.2021, 09:00 Uhr, bis 09.10.2021, 18:00 Uhr
Referent(en): Albrecht Schmierer, Gudrun Schmierer
Die Supervision ist wichtiger Bestandteil der Ausbildung und notwendige Ergänzung zu den Kursen der Curricula.
Supervision bedeutet kollegiales Überschauen. Gerade am
Beginn der Ausbildung ist es für die eigene Weiterentwicklung von
großer Wichtigkeit, einem erfahrenen Supervisor Fragen stellen zu
können. Hierzu werden anhand von Videoaufzeichnungen Behandlungsfälle
vorgestellt und gemeinsam besprochen.
Der Supervisionsbericht dient dem Supervisanden zur Vorbereitung und Dokumentation einer Fallvorstellung.
Zur Erlangung einer DGZH-Zertifizierung ist für die verschiedenen Curricula eine Mindestanzahl von Supervisionsstunden und Fallvorstellungen (Video, SV-Bericht) vorgeschrieben:
Z-Curriculum: 32 Stunden Supervision, 3 Fallvorstellungen
ZK-Curriculum: 32 Stunden Supervision, 3 Fallvorstellungen
H-Curriculum: 24 Stunden Supervision, 1 Fallvorstellung
Die Supervision hat jeweils bei einem anerkannten DGZH-Supervisor (Z-, ZK-, H-Curriculum) bzw. Master-Supervisor (Master-Curriculum) zu erfolgen.
SV - Supervision und Fallvorstellung
18.02.2022, 09:00 Uhr, bis 18.02.2022, 12:00 Uhr
Referent(en): Albrecht Schmierer, Gudrun Schmierer
Supervision für Teilnehmer des ZK-Curriculums.
Die Supervision ist wichtiger Bestandteil der Ausbildung und notwendige Ergänzung zu den Kursen der Curricula.
Supervision bedeutet kollegiales Überschauen. Gerade am
Beginn der Ausbildung ist es für die eigene Weiterentwicklung von
großer Wichtigkeit, einem erfahrenen Supervisor Fragen stellen zu
können. Hierzu werden anhand von Videoaufzeichnungen Behandlungsfälle
vorgestellt und gemeinsam besprochen.
Der Supervisionsbericht dient dem Supervisanden zur Vorbereitung und Dokumentation einer Fallvorstellung.
Zur Erlangung einer DGZH-Zertifizierung ist für die verschiedenen Curricula eine Mindestanzahl von Supervisionsstunden und Fallvorstellungen (Video, SV-Bericht) vorgeschrieben:
Z-Curriculum: 32 Stunden Supervision, 3 Fallvorstellungen
ZK-Curriculum: 32 Stunden Supervision, 3 Fallvorstellungen
H-Curriculum: 24 Stunden Supervision, 1 Fallvorstellung
Die Supervision hat jeweils bei einem anerkannten DGZH-Supervisor (Z-, ZK-, H-Curriculum) bzw. Master-Supervisor (Master-Curriculum) zu erfolgen.
SV - Supervision und Fallvorstellung
18.03.2022, 09:00 Uhr, bis 18.03.2022, 12:00 Uhr
Referent(en): Josefine Nagy
Supervision für Teilnehmer des ZK-Curriculums.
Die Supervision ist wichtiger Bestandteil der Ausbildung und notwendige Ergänzung zu den Kursen der Curricula.
Supervision bedeutet kollegiales Überschauen. Gerade am
Beginn der Ausbildung ist es für die eigene Weiterentwicklung von
großer Wichtigkeit, einem erfahrenen Supervisor Fragen stellen zu
können. Hierzu werden anhand von Videoaufzeichnungen Behandlungsfälle
vorgestellt und gemeinsam besprochen.
Der Supervisionsbericht dient dem Supervisanden zur Vorbereitung und Dokumentation einer Fallvorstellung.
Zur Erlangung einer DGZH-Zertifizierung ist für die verschiedenen Curricula eine Mindestanzahl von Supervisionsstunden und Fallvorstellungen (Video, SV-Bericht) vorgeschrieben:
Z-Curriculum: 32 Stunden Supervision, 3 Fallvorstellungen
ZK-Curriculum: 32 Stunden Supervision, 3 Fallvorstellungen
H-Curriculum: 24 Stunden Supervision, 1 Fallvorstellung
Die Supervision hat jeweils bei einem anerkannten DGZH-Supervisor (Z-, ZK-, H-Curriculum) bzw. Master-Supervisor (Master-Curriculum) zu erfolgen.
SV - Supervision und Fallvorstellung
20.05.2022, 09:00 Uhr, bis 20.05.2022, 12:00 Uhr
Referent(en): Jens von Lindeiner
Supervision für Teilnehmer des ZK-Curriculums.
Die Supervision ist wichtiger Bestandteil der Ausbildung und notwendige Ergänzung zu den Kursen der Curricula.
Supervision bedeutet kollegiales Überschauen. Gerade am
Beginn der Ausbildung ist es für die eigene Weiterentwicklung von
großer Wichtigkeit, einem erfahrenen Supervisor Fragen stellen zu
können. Hierzu werden anhand von Videoaufzeichnungen Behandlungsfälle
vorgestellt und gemeinsam besprochen.
Der Supervisionsbericht dient dem Supervisanden zur Vorbereitung und Dokumentation einer Fallvorstellung.
Zur Erlangung einer DGZH-Zertifizierung ist für die verschiedenen Curricula eine Mindestanzahl von Supervisionsstunden und Fallvorstellungen (Video, SV-Bericht) vorgeschrieben:
Z-Curriculum: 32 Stunden Supervision, 3 Fallvorstellungen
ZK-Curriculum: 32 Stunden Supervision, 3 Fallvorstellungen
H-Curriculum: 24 Stunden Supervision, 1 Fallvorstellung
Die Supervision hat jeweils bei einem anerkannten DGZH-Supervisor (Z-, ZK-, H-Curriculum) bzw. Master-Supervisor (Master-Curriculum) zu erfolgen.
SV - Supervision und Fallvorstellung
24.06.2022, 09:00 Uhr, bis 24.06.2022, 12:00 Uhr
Referent(en): Jan Rienhoff, Sabine Rienhoff
Supervision für Teilnehmer des ZK-Curriculums.
Die Supervision ist wichtiger Bestandteil der Ausbildung und notwendige Ergänzung zu den Kursen der Curricula.
Supervision bedeutet kollegiales Überschauen. Gerade am
Beginn der Ausbildung ist es für die eigene Weiterentwicklung von
großer Wichtigkeit, einem erfahrenen Supervisor Fragen stellen zu
können. Hierzu werden anhand von Videoaufzeichnungen Behandlungsfälle
vorgestellt und gemeinsam besprochen.
Der Supervisionsbericht dient dem Supervisanden zur Vorbereitung und Dokumentation einer Fallvorstellung.
Zur Erlangung einer DGZH-Zertifizierung ist für die verschiedenen Curricula eine Mindestanzahl von Supervisionsstunden und Fallvorstellungen (Video, SV-Bericht) vorgeschrieben:
Z-Curriculum: 32 Stunden Supervision, 3 Fallvorstellungen
ZK-Curriculum: 32 Stunden Supervision, 3 Fallvorstellungen
H-Curriculum: 24 Stunden Supervision, 1 Fallvorstellung
Die Supervision hat jeweils bei einem anerkannten DGZH-Supervisor (Z-, ZK-, H-Curriculum) bzw. Master-Supervisor (Master-Curriculum) zu erfolgen.
SV - Supervision und Fallvorstellung
23.09.2022, 09:00 Uhr, bis 23.09.2022, 12:00 Uhr
Referent(en): Barbara Beckers-Lingener
Supervision für Teilnehmer des ZK-Curriculums.
Die Supervision ist wichtiger Bestandteil der Ausbildung und notwendige Ergänzung zu den Kursen der Curricula.
Supervision bedeutet kollegiales Überschauen. Gerade am
Beginn der Ausbildung ist es für die eigene Weiterentwicklung von
großer Wichtigkeit, einem erfahrenen Supervisor Fragen stellen zu
können. Hierzu werden anhand von Videoaufzeichnungen Behandlungsfälle
vorgestellt und gemeinsam besprochen.
Der Supervisionsbericht dient dem Supervisanden zur Vorbereitung und Dokumentation einer Fallvorstellung.
Zur Erlangung einer DGZH-Zertifizierung ist für die verschiedenen Curricula eine Mindestanzahl von Supervisionsstunden und Fallvorstellungen (Video, SV-Bericht) vorgeschrieben:
Z-Curriculum: 32 Stunden Supervision, 3 Fallvorstellungen
ZK-Curriculum: 32 Stunden Supervision, 3 Fallvorstellungen
H-Curriculum: 24 Stunden Supervision, 1 Fallvorstellung
Die Supervision hat jeweils bei einem anerkannten DGZH-Supervisor (Z-, ZK-, H-Curriculum) bzw. Master-Supervisor (Master-Curriculum) zu erfolgen.
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